Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahre, wohnhaft im Kanton Zürich.
Es kann entweder am Ski- oder am Snowboardrennen teilgenommen werden.
Rennen
Das Ski- und Snowboardrennen besteht aus einem Riesenslalom mit Zeitmessung, 2 Läufe pro Teilnehmer.
Die ausgeteilte Startnummer muss während des ganzen Tages zur Identifikation und zur Rennteilnahme gut sichtbar getragen werden. Nach dem Rennen muss die Startnummer zurückgegeben werden. Nicht retournierte Startnummern werden dem Teilnehmer mit Fr. 30.- in Rechnung gestellt.
Kategorien
Die Kategorien werden nach Jahrgängen und Mädchen/Knaben aufgeteilt. Die Ranglisten werden innerhalb der Kategorien erstellt. Bei Zeitgleichheit entscheidet der schnellere zweite Lauf.
Ausrüstung
Ausrüstung: jeder Teilnehmer muss über eine vollständige Ausrüstung verfügen
- Snowboard: Snowboard, Snowboardschuhe, Helm, Ski- oder Sonnenbrille
- Ski: Skis, Skischuhe, Skistöcke, Helm, Ski- oder Sonnenbrille
Es darf nicht in Rennanzügen gestartet werden.
Auszeichnung
Die drei Erstplatzierten jeder Kategorie erhalten eine Medaille. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält ein Erinnerungsgeschenk.
Ranglisten
Die Ranglisten werden am Montag nach dem Rennen hier auf der Webseite publiziert.
Verpflegung
Das Mittagessen inkl. Getränk ist für alle Teilnehmer inbegriffen. Allfällige zusätzliche Zwischenverpflegung ist selbst mitzubringen, im Car darf nicht gegessen werden.
Jugendsportveranstaltung
Diese Jugendsportveranstaltung wird im Sportpass des Zürcher Stadtverbands für Sport ZSS eingetragen. Bitte Sportpass mitbringen. Teilnehmer, die noch keinen Sportpass besitzen, erhalten einen vor Ort.
Versicherung und Haftung
Der Organisator lehnt jegliche Haftung ab. Die Versicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.
Durchführung
Die Veranstaltung wird grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt, der Veranstalter kann die Veranstaltung jedoch aufgrund von extremen Wetterverhältnissen oder bei Schneemangel absagen. Es können keine Startgelder rückerstattet werden.
Foto- und Filmaufnahmen
Die im Zusammenhang mit dem Anlass gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Rücksprache und ohne Vergütungsansprüche für Werbezwecke, auf der Webseite und auf Druckmedien im Zusammenhang mit der Veranstaltung verwendet werden.